Schall- und Umweltschutz

Bei Planung und Durchführung eines Projektes vom Umfang der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona spielt ein sorgfältiger Umgang mit den berechtigten Bedürfnissen sämtlicher Anwohnenden eine elementare Rolle. Dies betrifft in gleichem Maße Fragen des Schall- wie auch des Umweltschutzes. 

Besonders wichtig für die Ausgestaltung der Umweltschutz-Maßnahmen im Zuge der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona sind das Bundesnaturschutzgesetzes, der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) und weitere Gesetze und Richtlinien. Um sicher zu stellen, dass alle Umweltbelange berücksichtigt werden, wurde durch einen unabhängigen Gutachter zu Beginn des Bauvorhabens ein gesetzlich geregelter Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) erstellt.

© Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
© Deutsche Bahn AG / Michael Neuhaus
Entlang der Straße "Am Ziegelteich" werden Lärmschutzwände errichtet. Eine 4 Meter hohe Wand auf der östlichen Seite des S-Bahngleises und eine 1 Meter hohe auf der westlichen Seite. Für einzelne Gebäude besteht Anspruch auf passiven Lärmschutz.
© Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

Lärm- und Schallschutz

Vorgaben zur Lärmvermeidung bei Neubauten und verbindliche Grenzwerte werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Konkrete Schallschutzmaßnahmen wurden aus einem unabhängigen Gutachten abgeleitet. Am neuen Standort Diebsteich sichert eine Kombination aus aktiven (z.B. Schallschutzwände) und passiven (z.B. Schallschutzfenster) Schallschutzmaßnahmen die Interessen der rund 800 Anwohnenden.

Abschied von der „Quietschkurve“ an der Holstenstraße

Gibt es den Fern- und Regionalbahnhof 2027 nicht mehr, profitieren 1.200 Anwohnende vom wegfallenden Lärm. Ganz besonders spürbar wird die fehlende Lärmbelastung durch die „Quietschkurve“ an der Eingleisbrücke, zwischen der Holstenstraße und dem heutigen Bahnhof.

© DB InfraGO AG/Falcon Crest Air GmbH
© DB InfraGO AG/Falcon Crest Air GmbH

Baulärm

Bauarbeiten werden häufig von unvermeidlichen Lärmbeeinträchtigungen begleitet, zum Beispiel durch den Einsatz großer Baumaschinen. Die ausführenden Firmen werden dazu verpflichtet, lärmarme Bauverfahren und Maschinen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik einzusetzen.

Alle Anwohnende werden vor Baubeginn über den Ablauf der Bauarbeiten und die möglichen Lärmschutzmaßnahmen umfassend informiert. Insbesondere Nachtarbeiten werden rechtzeitig angekündigt und auf dieser Website veröffentlicht. Durch Optimierungen des Bauablaufes sollen Nachtarbeiten jedoch so weit wie möglich vermieden werden.

Schutz für Anwohnende

Basis für die Lärmvorsorge am neuen Standort sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Darin sind verbindliche Grenzwerte, Regeln zur Lärmvermeidung bei Neubauten und wesentlichen Veränderungen von Verkehrswegen festgelegt. Ein unabhängiger Gutachter führte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entsprechende schalltechnische Untersuchungen durch. Aus der Höhe der Schallbelastung und den örtlichen Gegebenheiten wurden die konkreten Schallschutzmaßnahmen abgeleitet.

Am neuen Standort Diebsteich ist der Lärmschutz für rund 800 Anwohnende gesichert: Die gesetzmäßige Prüfung hat ergeben, dass für 374 Schutzfälle der Lärmschutz dank der 2,6 Kilometer langen Schallschutzwände und dem Einsatz von Schienenstegdämpfer verbessert wird. 389 Schutzfälle erhalten passive Schallschutzmaßnahmen.

Natur- und Umweltschutz

Besonders wichtig für die Ausgestaltung der Umweltschutz-Maßnahmen im Zuge der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona sind das Bundesnaturschutzgesetzes, der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) und weitere Gesetze und Richtlinien. Um sicher zu stellen, dass alle Umweltbelange berücksichtigt werden, wurde durch einen unabhängigen Gutachter zu Beginn des Bauvorhabens ein gesetzlich geregelter Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) erstellt.

Darin sind die Auswirkungen der Bahnhofs-Verlegung auf Menschen, Tiere, ihre Umwelt und die Natur umfassend beschrieben und ausgewertet. Auf dieser Basis erarbeitete die Deutsche Bahn anschließend einen sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser enthält konkrete Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der notwendigen Eingriffe, die durch die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona anfallen.

Maßnahmen zum Naturschutz  

Die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona soll besonders umweltschonend durchgeführt werden. Alle Eingriffe in die Natur, die bei einem Infrastrukturprojekt dieses Umfangs unvermeidbar sind, werden an anderer Stelle ausgeglichen. Verschiedene Schutzmaßnahmen halten negative Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering – oder vermeiden sie ganz.

Beispielsweise werden Vögel und Amphibien während ihrer Brut- oder Wanderzeit nicht gestört, indem die Räumung von Bauflächen außerhalb dieser Zeit erfolgt. Ein anderes Beispiel sind Schutzmaßnahmen für Bäume, bei denen Stämme und Wurzeln vor Baumaßnahmen speziell geschützt werden.

© Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Amphibien im Projektbereich

Für den Schutz der im Projektbereich befindlichen Amphibien wurde ein Ersatzgewässer geschaffen. Mithilfe eines Zauns um die Baustraßen können die Tiere in Zeiten ihrer Wanderungen schonend in Eimern aufgefangen werden. Ein Biologe bringt die diese Tiere zweimal am Tag in ihr neues Zuhause.

Auch wenn der Bau fertig gestellt ist, soll der Schutz von Flora und Fauna sicher sein: Daher erhält beispielsweise die Lärmschutzwand im Bereich des ehemaligen Posttrogs alle fünf Meter Kleintierdurchlässe im Sockel. So finden Amphibien weiterhin den Zugang zu dem Ersatzgewässer. Flächen, die nur während der Bauzeit beansprucht wurden, versetzt die Bahn selbstverständlich wieder in ihren Ursprungszustand.

©  E. Adler – Fotolia
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Ausgleich für Baum- und Gehölzbestände

Bei den vorbereitenden Baumaßnahmen werden voraussichtlich 42 Bäume gefällt werden müssen. Die Bahn kompensiert diesen Verlust durch die Pflanzung von 91 neuen Bäumen. Davon befinden sich 29 unmittelbar im Vorhabengebiet und 62 als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Bereich der Stadt Wedel. Zusätzlich verpflichtete sich die Bahn im Zuge der Verständigung mit der Stadt Hamburg und dem Verkehrsclub Deutschland dazu, den Ausgleich nochmals auf insgesamt 182 neu gepflanzte Bäume zu verdoppeln.

Die weiteren Gehölzbestände wurden gemäß naturschutzrechtlicher Eingriffsregelungen flächenhaft betrachtet.

Kompensationsmaßnahmen für flächige Biotope

  • Artenreiches Grünland auf einer Fläche von über 45.000 Quadratmeter
  • Rasen und Trockenrasen auf 5.000 Quadratmeter
  • Niedrig wachsende Sträucher und Gehölze auf ca. 3.700 Quadratmeter
  • 7.100 Quadratmeter Gräser und Wildblumen in Gleisnähe und auf Böschungen
  • Gewässer und Tümpel für Brutvögel mit einer Gesamtfläche von ca. 1.750 Quadratmeter
     
© Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Gut für das Mikroklima

Dank begrünter Dächer der neuen Bahngebäude wird nicht nur die Entwicklung artenreicher Vegetation wie beispielsweise von seltenem Magerrasen möglich: Die Dachbegrünung dient ganz nebenbei auch zur Drosselung des Regenwasserabflusses und Verbesserung des Mikroklimas in unmittelbarer Umgebung.